Anfrage:
Wir bitten die Verwaltung, die Höhe der Landes- und Bundesmittel für die Aufnahme der Flüchtlinge zu ermitteln:
1. Für die Aufnahme der Flüchtlinge in den Kommunen hat das Land günstige Fördermittel
bereitgestellt: 50 Mio. in 2015, 50 Mio. in 2016, zins- und tilgungsfrei, Laufzeit der Rückzahlung: 20 Jahre, Beginn der Rückzahlung nach 3 Jahren. Diese günstigen Mittel können zur Entlastung des Haushaltes in Anspruch genommen werden. Welcher Betrag entfällt davon auf Langenfeld? Für welche Bereiche (Unterbringung, Sprachförderung, Gesundheitsförderung,…) und in welcher Höhe können die Gelder in den jeweiligen Bereichen eingesetzt werden?
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