Anfrage:
- 1. Welches planungsrechtliche Verfahren liegt der Vorgehensweise zugrunde, die Pläne für den vorgesehenen Parkplatz an Haus Graven zuerst im Kreistag bzw. seinen Ausschüssen und im Landschaftsbeirat zu behandeln statt im Ausschuss für Planung und Umwelt der Stadt Langenfeld?
- 2. Wann werden die Pläne in einer Sitzung des Planungsausschusses vorgelegt und zur Beschlussfassung gestellt?
- 3. Warum stehen, wie die Verwaltung in Ihrer Stellungnahme formuliert, die Parkplätze am Segelflugplatz nach der Fusion der Segelflugvereine nicht mehr zur Verfügung?
Antrag:
Im Produktbereich 10 „Bauen und Wohnen“, wird beim Produkt 10.02.03 „Erschließungsverträge“ (Seite 286) das Defizit von ca. 141.000 Euro durch die Einführung von Verwaltungsgebühren für diese Dienstleistung zumindest teilweise vermindert. Die Verwaltung legt hierzu einen Vorschlag vor.