Antrag:
1. Für das Produkt 12.02.01 Straßenreinigung wird in der mittelfristigen Finanzplanung der Deckungsbedarf ab 2025 und Folgende um 500.000 €/Jahr gemindert.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzbarkeit einer Gebührenerhebung nach KAG für die vom Betriebshof durchgeführte maschinelle Reinigung von Straßen, Straßenabschnitten und Plätzen im Langenfelder Stadtgebiet zu prüfen. Nach Möglichkeit legt sie in der ersten Jahreshälfte 2024 das Ergebnis der Prüfung mit einem Vorschlag zur Gebührengestaltung vor.
3. Alternativ unterbreitet sie Vorschläge für eine entsprechende Kostenreduktion durch eine deutliche Einschränkung des bisherigen Reinigungsumfangs.
4. Um diesen Antrag fundiert beraten zu können, wird die Verwaltung gebeten, vor der Antragsberatung folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
– In welchen Straßen-, Straßenabschnitten und auf welchen Plätzen wird eine maschinelle Reinigung durchgeführt?
– Nach welchen Kriterien wurde dieser Reinigungsumfang ausgewählt?
– Wie stellt sich nach KAG der rechtliche Aspekt dieser kostenlosen Dienstleistung für einen eingeschränkten Kreis von Anliegern dar?