Die Stadt Langenfeld ist in ihrem fahrlässigen Antrag auf Einrichtung eines Parkplatzes von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Sie hat die dortigen Amphibienvorkommen offensichtlich „kleingerechnet“, um so einfacher an die Genehmigung zu kommen. Aufgrund der mangelhaften oder fehlenden Angaben ist eine sachgerechte artenschutzrechtliche Prüfung kaum möglich. Die Naturschutzverbände haben über lange Zeiträume deutlich höhere Amphibienzahlen ermittelt.