Anfrage zum Rat: Parkplatz Haus Graven

  1. Trifft es zu, dass der durch den Bau des Parkplatzes Haus Graven verursachte Eingriff in ein Landschaftsschutzgebiet nicht auf Langenfelder, sondern auf Leverkusener Stadtgebiet ausgeglichen wird?
  2. Falls dies zutrifft, wie ist es zu erklären, dass die Langenfelder zwar die Beeinträchtigung ins Landschaftsbild zu ertragen haben, aber nicht in den Genuss der vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen kommen sollen?
  3. Wie sieht hier die zukünftige Entwicklung aus? Ist dieser Vorgang die Blaupause für die Durchführung weiterhin notwendig werdender Ausgleichsmaßnahmen, weil in Langenfeld zwar weiterhin Flächen des Grüngürtels zur Bebauung vorgesehen sind, aber die notwendigen Ausgleichsflächen dafür nicht mehr zur Verfügung stehen?