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Flüchtlinge

Haushalt: Antrag auf Einrichtung einer Fachstelle für Migrationsberatung

07.02.1303.02.17

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Einrichtung einer Fachstelle für Migrationsberatung. Zur Finanzierung einer Fachkraft werden 45.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stellenprofil zu entwickeln, die Ausschreibung vorzubereiten und in den zuständigen Ausschüssen abzustimmen.

Begründung:

Integration ist eine Querschnittsaufgabe für die Einwanderungsgesellschaft und eine Schlüsselaufgabe kommunaler Arbeit im Einwanderungsland Deutschland. Stadt und Politik müssen Integration als städtische Aufgabe organisieren, so wie es andere Kommunen bereits getan haben. Die vielfältigen Aufgaben im Bereich Migration und Integration dürfen nicht länger Beiwerk sein, sondern müssen zentral gebündelt werden.

Dabei ist klar: Integration ist keine Einbahnstraße, sondern bedarf der aktiven Mitwirkung aller Beteiligten. Einerseits stehen Migrantinnen und Migranten selbst in der Verantwortung (z.B. beim Spracherwerb), andererseits müssen Kommune und die Mehrheitsgesellschaft aktiv auf die Zielgruppen zugehen, verstärkt und gezielt Integrationsangebote schaffen zur Orientierung und Beteiligungsmöglichkeiten. Die Fachstelle für Migrationsberatung erfüllt hier eine Schlüsselfunktion.

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Anträge und Anfragen
Antrag, Flüchtlinge, Integration, Stadtfinanzen
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Antrag zum Sozialausschuss

07.02.1303.02.17

Antrag auf Entwidmung des Übergangsheims Berghausener Straße und Überführung dieser Gebäude in Sozialwohnungen

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Wohnheim an der Berghausener Straße als städtische Unterkunft zu endwidmen mit dem Ziel, die Wohnungen als Sozialwohnungen bereitzustellen.

Für die ggf. erforderlichen Arbeiten in diesen insgesamt 6 Wohnungen, werden im Haushalt 60.000 EUR eingestellt.

Begründung:

Der Bestand an Sozialwohnungen in Langenfeld ist in Anbetracht des Bedarfs unzureichend. Dieses wurde von der Verwaltung bestätigt durch die Bekanntgabe von Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein und den Zahlen über die Vermittlung in entsprechende Wohnungen. Auch ausländische Flüchtlinge haben größte Schwierigkeiten, nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eine preiswerte Wohnung zu erhalten.

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Anträge und Anfragen
Antrag, Bezahlbares Wohnen, Flüchtlinge, Stadtfinanzen
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Antrag auf dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen

07.02.1302.02.17
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie sichergestellt werden kann, dass alle Langenfelder Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Aufenthaltsgestattung), geduldeten Migrantinnen und Migranten, die derzeit zentral in Übergangswohnheimen untergebracht sind, dezentral in Wohnungen untergebracht werden können
  2. In die Erarbeitung sind sowohl die Betroffenen, als auch die Betreiber, die Wohnungsgesellschaften, die migrationspolitischen Vereine der Stadt und der Integrationsrat einzubeziehen.
  3. Neu einreisende Asylsuchende oder Geduldete sollen auf Wunsch spätestens nach 6 Monaten dezentral untergebracht werden.

Begründung:

In Langenfeld werden AsylbewerberInnen, Geduldete sowie MigrantInnen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 überwiegend in zentralen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.

Für geduldete Migrantinnen und Migranten gilt nicht mehr das Asylverfahrens-, sondern das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bzw. das Asylbewerber-leistungsgesetz (AsylbLG). LeistungsempfängerInnen nach §2 AsylbLG (Leistungsbezug nach §3 AsylbLG seit mind. 48 Monaten) sind nicht mehr zwingend in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Auf diese Gruppe ist das SGB XII entsprechend anzuwenden. Diese Personen können dezentral untergebracht werden. Im Falle von AsylbewerberInnen kommt das AsylVfG zur Anwendung.
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Anträge und Anfragen
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