Anfragen und Anträge zum Haushalt im Planungs- und Umweltausschuss

Anfrage:

  • 1. Welches planungsrechtliche Verfahren liegt der Vorgehensweise zugrunde, die Pläne für den vorgesehenen Parkplatz an Haus Graven zuerst im Kreistag bzw. seinen Ausschüssen und im Landschaftsbeirat zu behandeln statt im Ausschuss für Planung und Umwelt der Stadt Langenfeld?
  • 2. Wann werden die Pläne in einer Sitzung des Planungsausschusses vorgelegt und zur Beschlussfassung gestellt?
  • 3. Warum stehen, wie die Verwaltung in Ihrer Stellungnahme formuliert, die Parkplätze am Segelflugplatz nach der Fusion der Segelflugvereine nicht mehr zur Verfügung?

Antrag:
Im Produktbereich 10 „Bauen und Wohnen“, wird beim  Produkt 10.02.03 „Erschließungsverträge“ (Seite 286) das Defizit von ca. 141.000 Euro durch die Einführung von Verwaltungsgebühren für diese Dienstleistung zumindest teilweise vermindert. Die Verwaltung legt hierzu einen Vorschlag vor.
Begründung:
In diesem Bereich ist es der Stadt freigestellt, Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung der Erschließungsverträge zu erheben oder nicht. Zur Verringerung des Haushaltsdefizits erscheint es geboten, für diese Dienstleistung (wie für andere auch) eine Verwaltungsgebühr zu erheben, die sich möglicherweise nicht kostendeckend, aber zumindest defizitmindernd auswirkt.

Antrag:
Mit der Erschließung des Baugebietes „An der Landstraße“ werden größere Mengen an Bodenaushub anfallen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Wegen und Möglichkeiten zu suchen, damit dieser Bodenaushub zur Fortsetzung des Lärmschutzwalls in Berghausen in südlicher Richtung längs der A59 eingesetzt werden kann.
Begründung:
Bereits der jetzt in Berghausen vorhandene Lärmschutzwall östlich der A59 konnte durch ortsnahen Bodenaushub aufgeschüttet werden. Er bricht aber kurz vor einer Brücke über die A59 ab. Die in absehbarer Zeit wahrscheinlich bevorstehende Bebauung An der Landstraße böte mit dem Anfall größerer Mengen an Bodenaushub die Möglichkeit, diesen Lärmschutz in südlicher Richtung voran zu treiben.

Antrag:
Im Produktbereich 13 „Natur- und Landschaftspflege“, wird beim Produkt 13.01.03 „Wald und Forstwirtschaft“, der Ansatz zur Unterhaltung von Forstflächen um EUR 20.000 erhöht (Seite 364). Die zusätzlichen Mittel werden zur ökologischen Aufwertung städtischer Waldflächen eingesetzt.
Begründung:
Wie in der Sitzung des Ausschusses am 29.01.13 von der Verwaltung dargestellt, gibt es in den städtischen Wäldern Bedarf und Möglichkeiten zur ökologischen Aufwertung der Waldbestände. Dies sollte zeitnah angegangen werden. Dafür dienen die beantragten Mittel.