Die Stadt Monheim am Rhein hat der vorzeitigen Auflösung des öffentlich – rechtlichen Vertrags mit dem Kreis Mettmann über die Übernahme der Schulträgerschaft für Schülerinnen und Schüler der Städte Langenfeld und Monheim am Rhein mit den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung nicht zugestimmt. Welche Konsequenzen ergeben sich für Langenfeld?