GRÜNE und SPD wollen ein besseres Integrationskonzept


Rechts im Bild: Neue Flüchtlingsunterkunft an der Theodor-Heuss-Straße

Trotz langer Verhandlungen zwischen den Fraktionen des Rates gelang es am Ende nicht, sich auf einen gemeinsamen Text für ein Langenfelder Integrationskonzept zu einigen. Die Langenfelder GRÜNEN bedauern dies ausdrücklich, sehen hier aber insbesondere die Ratsfraktion der CDU in der Verantwortung, die sich wenig kompromissbereit zeigte. Sie machte die Textvorschläge der Verwaltung zu den ihren und war nicht bereit, davon auch nur um einen Punkt abzurücken. Am Ende der Gespräche blieben deshalb vier deutliche Differenzen übrig, zu denen SPD und GRÜNE nun eigene Anträge zur Schlussabstimmung im Rat am 28.03.17 eingebracht haben:

  • Verwaltung und CDU wollen das Konzept auf anerkannte Asylbewerber/Flüchtlinge und solche im laufenden Verfahren mit sogenannter “Bleibeperspektive” beschränken. Geduldete (oft mehrjährig) sollten schon nicht mehr dazugehören. GRÜNE und SPD wollen keine Flüchtlinge 1. und 2. Klasse und deshalb die Zielgruppe erweitern
  • GRÜNE und SPD wollen die Flüchtlinge im Gegensatz zu Verwaltung und CDU auch durch ausgebildete Sozialarbeiter betreut sehen und nicht nur durch Verwaltungsmitarbeiter, Honorakräfte und Ehrenamtliche
  • desgleichen soll die Arbeit der städtichen Schulsozialarbeiter (in Langenfeld “Schnittstellenmanager” ganannt) auch die Flüchtlingskinder in den Schulen mit einbeziehen
  • schlussendlich sollen Familien mit minderjährigen Kindern bevorzugt in Einzelwohnungen und nicht in den Unterkünften untergebracht werden, soweit solche Wohnungen zur Verfügung stehen

Die Anträge im Wortlaut:

Antrag 1:
Im Abschnitt 2, Präambel und Zielsetzung, wird der Satz:
„Dieses Konzept dient bis auf weiteres der Integration aller in der Stadt Langenfeld lebenden Flüchtlinge und Asylbewerber mit Bleiberechtsperspektive im laufenden Asylverfahren sowie jenen, die eine Anerkennung als Flüchtling/Asylbewerber erhalten haben.“
ersetzt durch die Sätze:
„Dieses Konzept dient bis auf weiteres der Integration aller in der Stadt Langenfeld lebenden Menschen, die anerkannte Asylberechtigte sind, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, oder die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 Absatz 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes, nach § 25 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder nach § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes, ebenso wie diejenigen, die eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen. Außerdem Ehegatten, Lebenspartnern oder minderjährigen Kindern dieses Personenkreises.“

Antrag 2:
Im Abschnitt 3, Integration als gesamtstädtische Aufgabe, wird vor dem Absatz
„Die Anzahl der Honorarkräfte wurde von 4 auf 9 Kräfte mehr als verdoppelt, wobei die Stundenanteile mit derzeit 87 Einsatzstunden pro Woche sogar vervierfacht wurden.“
folgender Absatz eingefügt:
„Zur Unterstützung der Flüchtlinge und Asylbewerber in einer für sie sehr schwierigen Lebenssituation, insbesondere auch vor dem Hintergrund teilweise traumatischer Erfahrungen und insgesamt zum Gelingen der generellen Integrationsbemühungen setzt die Stadt eine ausreichende Anzahl Sozialarbeiter ein, die von den Honorarkräften in ihrer Arbeit unterstützt werden.“

Antrag 3:
Im Abschnitt 4.2.3, Schule / Offener Ganztag, wird vor dem Absatz
„Für die zu integrierenden Schülerinnen und Schüler werden Schulpaten geworben, welche die Kommunikation zwischen den Lehrkräften, der Schule, dem Ganztag und den Eltern unterstützt. Die vorhandenen ehrenamtlichen Schul- und Sprachpatenwerden weiterhin unterstützt.“
folgender Absatz eingefügt:
„Des Weiteren unterstützt die Stadt die Integration dieser Schülerinnen und Schüler durch die Arbeit der städtischen SchnittstellenmanagerInnen“

Antrag 4:
Im Abschnitt 4.5, Wohnen und Leben in Langenfeld, wird der Satz
„Die Unterbringung im laufenden Asylverfahren erfolgt in der Regel durch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.“
ersetzt durch den Satz:
„Die Unterbringung erfolgt bei Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind vorrangig in dezentralen Einzelwohnungen – sofern diese zur Verfügung stehen – ansonsten in Gemeinschaftsunterkünften.“

Begründung:
Antrag 1: Die Erweiterung der Zielgruppe des Integrationskonzeptes soll verhindern, dass es in Zukunft Flüchtlinge erster und zweiter Klasse geben wird. Niemandem ist damit gedient, Teile der Flüchtlinge von verstärkten Integrationsbemühungen auszuschließen und sie zu damit in die Isolation einer Randgruppe zu drängen, mit der Gefahr zunehmender sozialer Konflikte.

Antrag 2: Die zusätzlich geschaffenen Stellen dienen primär zur Bewältigung des gestiegenen Verwaltungsaufwandes, der mit der gestiegenen Zahl an Flüchtlingen und Asylbewerbern verbunden ist. Zur Betreuung der Menschen in Krisen- und Konfliktsituationen innerhalb und außerhalb der Unterkünfte sind diese Verwaltungsmitarbeiter genauso wenig ausgebildet wie die Honorarkräfte – trotz des hohen persönlichen Engagements. Dazu bedarf es Personen wie Sozialarbeitern, die genau über diese Qualifikationen verfügen und die dann durch die Honorarkräfte unterstützt werden können.

Antrag 3: Die erfolgreiche Arbeit der SchnittstellenmanagerInnen unterstützt an den Schulen die Integrationsbemühungen der Lehrkräfte am „Lernort Deutsch“ sowie danach in den Schulen, denen die ausländischen Schülerinnen und Schüler zugeteilt werden.

Antrag 4: Soweit Wohnraum in Einzelwohnungen, verteilt über das Stadtgebiet, zur Verfügung steht, werden Flüchtlingsfamilien mit mindestens einem minderjährigen Kind bevorzugt dort untergebracht. Dies fördert nicht nur die Integration der Familien in das soziale Umfeld, sondern es hilft auch den Erwachsenen wie insbesondere den Kindern, ohne den Stress in einer Sammelunterkunft ein Stück „Normalität“ im täglichen Leben zurück zu gewinnen.