Neues Baugebiet an der Opladener Straße wirft Fragen auf 16.05.2003.05.21 An der Opladener Straße 33 ist der Abrissbagger in diesen Tagen in seinem Element. Alte Gebäude längs der Opladener Straße und solche, die in das hintere Gelände hineinreichen, werden abgerissen um neuer Bebauung Platz zu machen. Längs der Straße soll ein Mehrfamilienhaus mit 18 öffentlich geförderten Wohnungen neu errichtet werden. So weit, so gut. Denn angesichts des in Langenfeld bestehenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum ein an sich lobenswertes Unterfangen. Gleichzeitig mit dem Wohngebäude sollen dahinter noch weitere Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen, für die vom Investor ein entsprechender neuer Bebauungsplan beantragt wurde (Grün umgrenzter Bereich in der Katasterkarte). Ein für Investoren naheliegender und von der Stadtverwaltung gerne aufgegriffener Gedanke war, in diesen neu zu erstellenden Bebauungsplan auch das Gartenland einzubeziehen, das als sogenanntes Hinterland eigentlich zu den Wohnhäusern längs der Brunnen- und Opladener Straße, sowie des Angerwegs die ursprüngliche Baufläche einschließt (Blau umgrenzter Bereich in der Katasterkarte). So sehr wir als GRÜNE den eingangs erwähnten Wohnungsneubau mit 18 Sozialwohnungen begrüßen, umso skeptischer stehen wir dem um die Hinterlandbebauung erweiterten Bebauungsplanverfahren gegenüber. Die Gründe dafür lassen sich wie folgt zusammen fassen: Außer dem Mehrfamilienhaus an der Opladener Straße soll die weitere Bebauung ausschließlich aus Ein- und Zweifamilienhäusern bestehen. Damit wird die flächenverbrauchende und hochpreisige Bebauungsweise der letzten Jahrzehnte in Langenfeld nahtlos fortgesetzt. Es ensteht der Eindruck, der Bau des Mehrfamilienhauses hat lediglich eine Alibifunktion und dient zudem dazu, für die dahinter liegende Bebauung als Lärmschutz zur Opladener Straße zu fungieren. Wie unschwer aus dem Vorentwurf für die Bebauung zu erkennen ist, orientieren sich die einzelnen Baufenster – für die Bebauung ebenso wie die für die Herstellung der Erschließungsstraßen – nicht an den jetzigen Grundstücksgrenzen der umliegenden Grundstücke. Die Bebauung läßt sich also nur umsetzen, wenn alle Grundstücke, oder zumindest größere, zusammenhängende Bereiche, an einen Investor verkauft werden. Fehlt dazwischen ein Grundstück, weil der Grundstücksbesitzer an einem Verkauf kein Interesse hat, können daran Teile der Erschließung und damit auch die Bebauung der dahinter erreichbaren Grundstücksteile scheitern. Damit wird es u. U. entweder ein Bebauungsplan für die Schublade, oder es kommt irgendwann zu einem Umlegungsverfahren, wie es zur Zeit im Bebauungsplangebiet nördlich des neuen Einkaufszentrums in Berghausen auf Beschluss des Rates durchgeführt wird. Für die Zeit des laufenden Umlegungsverfahrens verliert der Grundstücksbesitzer faktisch die alleinige Verfügungsgewalt über sein Grundstück. Unklar in dem Vorentwurf ist der verkehrstechnische Anschluss an die Opladener Straße bzw. an den Angerweg. Es kann eigentlich nicht sein, dass ein Anschluss des Neubaugebietes über den ruhigen und schmalen Angerweg mit eingeplant wird.