Antrag zum Bau- und Verkehrsausschuss 10.11.22 – Stellplatzsatzung für Fahrradabstellanlagen

verschoben aus 2021:
Antrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellplatzsatzung für Fahrradabstellanlagen bei der Errichtung neuer baulicher Anlagen bzw. wesentlicher baulicher oder nutzungsbedingter Änderungen zu erarbeiten und dem Ausschuss zur Beratung und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Zur Förderung der Fahrradnutzung in Langenfeld sollte es vor so vielen baulichen Anlagen wie möglich sichere, solide und bequem erreichbare Fahrradabstellanlagen geben. Dies gilt für Wohnhäuser ebenso wie u.a. für bauliche Anlagen wie Bürogebäude, Einzelhandel, Fachmärkte, Schulen oder Sportanlagen. Insbesondere bei Wohnhäusern ist das Herauf- und Heruntertragen in Kellerräume in der täglichen Praxis immer ein mühsames und zeitaufwändiges Unterfangen, vor allem für ältere Bürgerinnen und Bürger. Fehlende, nicht ausreichende oder schlecht erreichbare Abstellanlagen verleiten sehr schnell dazu, die Fahrräder eben nicht in dem Maße zu nutzen, wie es im Sinne einer wünschenswerten Mobilitätswende sinnvoll wäre.

Vergleiche Musterbeispiel Fahrradabstellplatzsatzung Hilden:
https://www.hilden.de/sv_hilden/Unsere%20Stadt/Rathaus/Ortsrecht/VI-07%20Fahrradabstellplatzsatzung.pdf