Antrag HaFi: Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft, gegebenenfalls unter dem Dach der Stadtentwicklungsgesellschaft, zu prüfen. Insbesondere sollen rechtliches Konstrukt, Personalbedarf, Anschubfinanzierungen und mittelfristige Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich Aufwand und Ertrag geprüft werden.

Begründung:

Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Langenfeld kann auf Dauer nur durch eine Ausweitung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus sichergestellt werden. Die Situation in Langenfeld zeigt, dass dies ausreichend und kontinuierlich nur mit einem Träger möglich ist, der sich auch dem Gemeinwohl verpflichtet fühlt. Sich allein auf die Initiative privater Investoren zu verlassen, scheint hier nicht auszureichen. Darüber hinaus stellt die Versorgung mit Wohnraum ein Grundbedürfnis dar, dass dem einer Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser gleichzusetzen ist, bei der ebenfalls öffentliche Versorger ihr qualifizierte und ökonomisches Handeln täglich beweisen.