Sondersitzung Klimaschutz mit Licht und Schatten

Eine Sondersitzung zum Thema Klimaschutz in Langenfeld führte der Planungs- und Umweltausschuss am 27. November durch. Dabei wurde sowohl über Schlussfolgerungen aus dem Starkregenereigniss im Juni, wie über den umfassenden Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Thema beraten. Außerdem stand die Verwaltungsvorlage zur Fortsetzung des Klimaschutzkonzeptes in 2019 auf der Tagesordnung.

Wie schon in den Vorjahren, bestand die Vorlage wiederum fast ausschließliche in einer Auflistung von Werbe- und Marketing-Maßnahmen zum Klimaschutz. Die Vorschläge reichen von der Poster-Erstellung über Veranstaltungen zum Thema „Nachhaltiges Leben & Konsum“, den Besuch klimafreundlicher Betriebe mit Schülern bis zur Aktion „Langenfeld summt!“. Alles ehrenwerte Vorhaben, aber die schlichte Wahrheit, dass es beim Klimaschutz letzten Endes um die konkrete Verminderung der CO2-Emissionen geht, bleibt dabei erkennbar auf der Strecke!

Hierzu wurde nun im Ausschuss ein Teil des GRÜNEN-Antrags angenommen, der in der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes mehr CO2-Einsparungen verankern möchte. Allerdings bleibt eine gewisse Skepsis bezüglich der Umsetzung. Denn die von den GRÜNEN dazu ebenfalls beantragten Maßnahmenvorschläge, u.a ein städtischer Fördertopf für energetische Haussanierungen, fanden keine Mehrheit. Dagegen gab es bezüglich der Ausarbeitung einer Stellplatzsatzung für Fahrräder eine Zusage seitens der Verwaltung. Zum Punkt der Klimafolgenanpassung gab es eine eigene Vorlage der Verwaltung, die einstimmig beschlossen wurde.

Die in unserem Antrag vorgeschlagenen Punkte wie Baumpflanzungen, Dachbegrünungen, Einrichtung von Trinkbrunnen und die Prüfung von Frischluftschneisen wurden mit geringen Formulierungsänderungen angenommen. Die Prüfung auf Versickerungs- und Rückhalteflächen wurde vertagt, weil dazu ein Gutachten in Arbeit ist.

Lediglich beim letzten Punkt, Versickerung auf privaten Grundstücken, gab es keine Annäherung. Der GRÜNEN-Antrag dazu wurde abgelehnt. Es bleibt also leider erst einmal bei der in Langenfeld üblichen, restriktiven Praxis. Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang beim Regenwasserkanal werden weiterhin nur nach Vorlage eines hydrogeologischen Gutachtens in Einzelfällen genehmigt.