Anträge zum Haushalt 2021 im Bau- und Verkehrsausschuss

Zu den Haushaltsberatungen 2021stellen Bündnis90/Die Grünen folgende Anträge:

Antrag:

  1. Die Anzahl der öffentlichen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2022 auf mind. 40 erhöht. In den Gremien der Stadtwerke Langenfeld wird die Stadt Langenfeld als Mehrheitsgesellschafter darauf hinwirken, dass die notwendigen Investitionsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden.
  2. Insgesamt werden für diese Maßnahme 300.000,- Euro bereitgestellt.
  3. Im Haushalt 2021 werden davon Haushaltspositionen in einer Gesamthöhe von 100.000,- Euro aufgenommen. 50% dieser Mittel werden in Form eines langfristigen Investitionskredites an die Stadtwerke weitergegeben. Die übrigen 50% werden als Zuschuss anteilig nach Umsetzungsumfang ausgezahlt.
  4. Im Haushalt 2022 folgen dann weitere 200.000,- Euro, die ebenfalls anteilig als Zuschuss bzw. Investitionskredit ausgezahlt werden.

Begründung:
Im Rahmen von notwendigen Klimaschutzmaßnahmen ist der Mobilitätswechsel in Richtung Elektrofahrzeuge ein wesentlicher Bestandteil. Bisherige Zielsetzungen streben dabei eine massive Erhöhung der Anzahl von genutzten Elektrofahrzeugen in Langenfeld an.

Die aktuell vorhandene öffentliche Ladestrominfrastruktur ist schon heute hinsichtlich ihrer Nutzung ausgelastet und damit nicht in der Lage, die zu erwartenden Nutzungssteigerungen abzudecken. Die angestrebte Erhöhung der Elektromobilität kann nur durch massive Erweiterung der vorhandenen Ladeinfrastruktur erreicht werden.

Ladeinfrastrukturen werden in Zukunft ein bedeutendes Geschäftsmodell darstellen. Ziel muss es sein, als Mehrheitsgesellschafter der Stadtwerke an diesem Geschäftsmodell in Langenfeld führend beteiligt zu sein.

 

Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in 2021 eine dezidierte Planung und Kostenschätzung in Auftrag zu geben, deren Ziel die Verbesserung der Verkehrsführung für den Radverkehr im Knotenpunkt Richrather Str./Solinger Str./Th.-Heuss-Str. ist.
  2. Ziele sind dabei, die Radfahrer:innen in alle Richtungen sicher im Straßenraum über die Kreuzung zu leiten, ohne auf die Benutzung von Fußgängerampeln angewiesen zu sein, Konflikte mit den Bushaltestellen zu vermeiden und sichere Übergänge zwischen dem Straßenraum und dem Radweg auf der Th.-Heuss-Str. zu gewährleisten.
  3. Zu der Umsetzung und einer möglichen Kostenaufteilung werden Verhandlungen mit den weiteren Straßenbaulastträgern aufgenommen.
  4. Zur Finanzierung der Planungen wird ein Betrag von 50.000 Euro in den Haushalt für 2021 eingestellt

Begründung:
Seit dem Beschluss zum Radverkehrskonzept im Jahr 2013 ist die radfahrfreundliche Gestaltung der Knotenpunkte nicht angegangen worden. Mit der Fertigstellung der Solinger Straße bietet es sich an, jetzt endlich die genannte Kreuzung zu überplanen um dann für den Haushalt 2022 die notwendigen Mittel für einen Umbau bereit stellen zu können.

 

Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, testweise den Einsatz von TaxiBussen auf den beiden Linien 777 (Strecke: S-Bahnhof Berghausen bis Götsche) und 790 (Strecke: Langenfeld S bis Götsche) in Absprache mit den Verkehrsunternehmen in den Abendstunden (s.u.) einzurichten.
  2. Der Testbetrieb läuft vom nächsten Fahrplanwechsel in 2021 bis zum 31.12.2022.
  3. Im vierten Quartal des Jahres 2022 wird dem Ausschuss ein Bericht zur Nutzung dieser TaxiBus-Angebote vorgelegt.
  4. Zur Finanzierung werden folgende Beträge in den Haushalt eingestellt:

10.000 Euro für das Jahr 2021

20.000 Euro für das Jahr 2022

Begründung:
Der Antrag soll zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV in Langenfeld beitragen. Auf der Grundlage der Ausführungen zum Thema „Nachfrageorientierte Mobilitätsangebote“ im BVK vom 18.03.2021 bieten sich die Linie 777 und 790 für einen Testbetrieb mit dem Einsatz von TaxiBusFahrten an. Die letzten Fahrten der beiden Linien erfolgen ab Bahnhof Berghausen bzw. Langenfeld S aktuell gegen 21 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt besteht für die Anwohner der beiden Linien derzeit keine Möglichkeit, eine ÖPNV-Verbindung zwischen ihrem Wohnbereich und den Bahnhöfen zu nutzen. Ab ca. 21.30 Uhr sollte hier deshalb jeweils ein TaxiBus halbstündig bis 00.00 Uhr bzw. 01.00 Uhr (Fr, Sa) angeboten werden.
Es werden nur die Besetztfahrten und die zurückgelegten Kilometer berechnet. Der TaxiBus kann ohne weitere Zuzahlung mit dem vorhandenen VRR-Ticket benutzt werden.

 

Antrag:

  1. Im Zusammenhang mit den Arbeiten zum Umbau der Unterführung Katzberg wird bei der Treppenanlage auf die oft übliche Schiene zur Fahrradführung verzichtet und stattdessen eine ausreichend breite, schräge Rampe eingebaut.
  2. Dabei ist zu prüfen, ob die Schräge auch mit einer für Kinderwagen ausreichenden Breite eingebaut werden kann.
  3. Zur Finanzierung wird ein Betrag von 20.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

Begründung:
Die Unterführung Katzberg stellt für die Bewohner und Besucher des Gebiets Auf der Klipp/Katzbergstraße die Fuß- und Radwegverbindung in die Innenstadt dar. Sowohl das Tragen von Fahrrädern über Treppenanlagen wie das oft mühsame Balancieren durch Führungsschienen schrecken allerdings eher davon ab, diese Unterführung auch per Rad zu passieren.
Durch den im Zusammenhang mit dem RRX-Ausbau notwendigen Umbau der Unterführung ergibt sich jetzt die sinnvolle Möglichkeit, eine im Grundsatz bestehende Radwegeverbindung bequemer und weniger beschwerlich zu gestalten. Idealerweise kann dies ggf. mit einer angenehmeren Passierbarkeit für Eltern mit Kinderwagen verbunden werden.

 

Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Betreiber der Anrufsammeltaxi- (AST) Linie 232 Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, die derzeitige AST-Linie in eine TaxiBus-Linie umzuwandeln.
  2. Dabei sollen sowohl der Linienweg und die Haltestellen wie das Fahrplan-Angebot (Taktzeiten) der jetzigen AST-Linie beibehalten werden. Das Angebot soll allerdings auf Sonn- und Feiertage ausgeweitet werden.
  3. VRR- und VRS-Tickets sollen wie beim TaxiBus üblich, durch Fahrer*innen anerkannt werden.
  4. Die Änderung sollen zum nächstmöglichen Fahrplanwechsel erfolgen und im vierten Quartal 2022 soll im Ausschuss ein erster Bericht erfolgen.

Begründung:
Die Nachfrage beim aktuellen Einsatz eines Anrufsammeltaxis leidet darunter, dass Fahrgäste, die im Besitz eines VRR- oder VRS-Tickets sind, für die Weiterfahrt ein zusätzliches AST-Ticket lösen müssen. Auch Fahrgäste, die nur mit dem AST fahren möchten, müssen ein gesondertes AST-Ticket beim Fahrer bzw. bei der Fahrerin kaufen.
Durch die Umwandlung von AST auf TaxiBus ist eine größere Nachfrage zu erwarten, da auf dem TaxiBus der VRR- und VRS-Tarif gelten soll. Dies bedeutet, dass die VRR/VRS-Tickets anerkannt werden und der Fahrgast kein zusätzliches AST-Ticket kaufen muss. Zudem können Fahrer:innen ein VRR/VRS Ticket verkaufen, das auf allen Linien des VRR und VRS anerkannt wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist in der Entlastung der Stadtverwaltung zu sehen, da keine Zusatzaufgaben im Rahmen des AST-Verkehrs (Rechnungsprüfung, Fahrtenüberprüfung) anfallen.

Neue Kosten entstehen durch die Umwandlung nicht.