Antrag zum HaFi/Rat: Änderungsantrag zur Hundesteuersatzung 04.03.2204.01.23 Antrag: Die 4. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird im §2 folgendermaßen geändert: 1. Die Steuer beträgt jährlich für von einem Hundehalter/einer Hundehalterin oder von mehreren Personen gemeinsam gehaltenen Hund: a) für den ersten Hund 110,00 €; b) für den zweiten Hund 166,00 €; c) für den dritten und jeden weiteren Hund 177,00 €; d) für einen gefährlicher Hund 950,00 €; 2. Der Nachweis einer sachkundigen Stelle, dass im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist, sollte die Festsetzung der Steuer mit dem Steuersatznach a) bis c) möglich machen. Begründung: In der aktuellen Fassung der Hundesteuersatzung steigt die Steuer bei zwei (oder mehr) gehaltenen Hunden auch immer für den ersten (bzw. den zweiten) Hund an, wenn ein weiterer Hund dazu kommt. Dies ist für Hundehalter*innen nicht wirklich nachvollziehbar. Warum sollen sie auch für ihren ersten Hund mehr Steuern bezahlen, wenn ein zweiter dazu kommt. In der oben beantragten Staffelung bleibt die Steuer für den ersten bzw. den zweiten Hund immer gleich, nur die Steuer für den dazu kommenden Hund steigt an. Dies kann auch die mit der Staffelung beabsichtigte Lenkungswirkung deutlicher machen. Die oben angegebenen Beträge laufen in der jeweiligen Summe auf die gleichen Beträge wie von der Verwaltung vorgeschlagen hinaus. Es ist aber vielleicht zu überlegen, die Staffelung stärker zu spreizen. Z.B. 110,- / 160,- / 190,- o.ä. bzw. auch bei einem gefährlichen Hund eine weitere Stufe ab dem zweiten Hund (z.B. 1.200,- €) einzuführen.