Antrag:
Die 4. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird im §2 folgendermaßen geändert:
1. Die Steuer beträgt jährlich für von einem Hundehalter/einer Hundehalterin oder von mehreren Personen gemeinsam gehaltenen Hund:
a) für den ersten Hund 110,00 €;
b) für den zweiten Hund 166,00 €;
c) für den dritten und jeden weiteren Hund 177,00 €;