Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Umsetzung des Straßen- und Wegekonzeptes, sowohl bei den Ausbau- wie bei den Unterhaltungsmaßnahmen, verstärkt die Herstellung der Barrierefreiheit zu beachten. Dies gilt insbesondere für Gehwegabsenkungen in den Einmündungsbereichen sowie die Überprüfung und Anpassung von ggf. vorhandenen Behinderten-Parkplätzen.
Entsprechende Maßnahmen sind zukünftig bereits bei Ausschreibung und Vergabe der Straßenarbeiten zu berücksichtigen.