Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Umsetzung des Straßen- und Wegekonzeptes, sowohl bei den Ausbau- wie bei den Unterhaltungsmaßnahmen, verstärkt die Herstellung der Barrierefreiheit zu beachten. Dies gilt insbesondere für Gehwegabsenkungen in den Einmündungsbereichen sowie die Überprüfung und Anpassung von ggf. vorhandenen Behinderten-Parkplätzen.
Entsprechende Maßnahmen sind zukünftig bereits bei Ausschreibung und Vergabe der Straßenarbeiten zu berücksichtigen.
Begründung:
Die vergangene Entwicklung hat gezeigt, dass bei der Herstellung von Barrierefreiheit, insbesondere bei der Absenkung von Gehwegen in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, kaum Fortschritte in der Fläche erreicht wurden. Wie das Beispiel Poststraße zeigt, auch dann nicht, wenn längere Straßenabschnitte, hier bedingt durch eine Kanalverlegung, eine neue Straßendecke erhielten.
Dabei ist Sinn und Nutzen einer Gehwegabsenkung unbestritten. Kommt er doch bei einer alternden Bevölkerung gehbehinderten Menschen mit Rollatoren ebenso zugute wie jungen Familien mit Kinderwagen oder Kindern unter 12 Jahren beim Fahrradfahren. Ebenso sollte die Anpassung eventuell vorhandener Behinderten-Parkplätze an die aktuelle Normensetzung selbstverständlich sein.
Deshalb der Auftrag, bei der zukünftigen Umsetzung des Straßen- und Wegekonzeptes diese Verbesserungen von Anfang an mitzudenken und entsprechend schon bei der Ausschreibung und Vergabe automatisch zu berücksichtigen.