Antrag zur Haushaltssatzung

Antrag:
Der Rat der Stadt Langenfeld begrüßt ausdrücklich die Ankündigung des Kämmerers aus der Informationsveranstaltung für den Haupt- und Finanzausschuss, den Satzungsbeschluss des Haushalts zeitlich vorzuverlegen. Zur Umsetzung dieser Absicht fasst der Rat folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt im Sinne von §78 Abs. (3) GO, die Haushaltssatzung zukünftig vor Beginn des Kalenderjahres, für das die Satzung erlassen wird, zu verabschieden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Haushaltsentwürfe zu diesem Zweck rechtzeitig in den Rat einzubringen. Um einen möglichst reibungslosen Übergang von der bisherigen Praxis zu gewährleisten, soll dies ab dem Haushaltsjahr 2023 gelten.

Begründung:
Die rechtzeitige Verabschiedung des städtischen Haushalts vor dem Beginn des Kalenderjahres, für das der Haushalt aufgestellt wird, bringt gegenüber der jetzigen, langjährigen Praxis eine Reihe gewichtiger Vorteile. Dazu gehören: Planung, Ausschreibung und Umsetzung der im Haushaltsplan vorgesehenen Maßnahmen kann im Jahresablauf zielgerichtet sofort zu Beginn des Haushaltsjahres und damit drei Monate früher begonnen werden, als aktuell üblich. Umsetzungszeitraum der Haushaltsplanungen und kalendarischer Zeitraum des Jahresabschlusses stimmen überein. Und nicht zuletzt kann der Stellenplan im Zusammenhang mit dem Haushalt beschlossen und trotzdem frühzeitig im Jahresverlauf Berücksichtigung finden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Günter Herweg                                 gez. Gerold Wenzens                                 gez. Mark Schimmelpfennig
Fraktionsvorsitzender                                   Fraktionsvorsitzender                                Fraktionsvorsitzender
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                         B/G/L                                                          SPD