Antrag zum Ausschuss für Soziales und Ordnung 9.11.22 – Haushaltsberatungen

Gemeinsamer Antrag mit der SPD:
Reintegration von obdachlosen Menschen und Deeskalationsmaßnahmen rund um Obdachlosenunterkünfte
1. Einstellung von Haushaltsmitteln für die Renovierung des Objektes Bahnstraße oder einen Neubau einer Unterkunft inklusive der Berücksichtigung und Bereitstellung eines Büroraums für eine*n Sozialarbeiter*in. Das Gebäudemanagement überprüft zunächst, ob die Renovierung des Objektes Bahnstraße finanziell noch sinnvoll ist. Sollte dies nicht so sein, muss entsprechend ein Neubau geplant und umgesetzt werden. Die Kosten für die Renovierung / Neubau sollen nach Planung durch das Gebäudemanagement von der Verwaltung ermittelt und in den Haushaltsplan eingestellt werden.
2. Bereitstellung einer Übergangsunterkunft für die Menschen der Unterkunft Bahnstraße während der Planungs-, Renovierungs- und / oder Neubaumaßnahmen. Kosten für Übergangsunterkunft können nicht genau benannt werden, da weder die aktuellen Mietaufwendungen noch die für die Sanierung der jetzigen Unterkunft / Neubau einer neuen Unterkunft benötigte Zeit bekannt sind. Die Aufwendungen sind durch die Verwaltung zu ermitteln und im Haushalt zu ergänzen.
3. Ausschreibung eines Projektes „Betreuung von obdachlosen Menschen“ und Übernahme der dadurch entstehenden Aufwendungen. Das Projekt „Betreuung von obdachlosen Menschen“ soll bei einem freien Träger der Stadt angesiedelt werden und einen Zeitraum von 5 Jahren umfassen. Dieses Projekt beginnt mit der Begleitung der Arbeitsgruppe, die ein Konzept zur Betreuung der von Obdachlosigkeit betroffenen Personen erstellen soll. Es wird dann durch einen freien Träger umgesetzt. Die vor diesem Hintergrund entstehenden Aufwendungen werden durch den städtischen Haushalt beglichen. Für 2023 soll dafür ein Betrag von 60.000,– € bereitgestellt werden. Die Aufwendungen sind durch den freien Träger abzurechnen. Für 2024 ist davon auszugehen, dass Mittel in Höhe von 90 – 100T€ benötigt werden, die insbesondere durch sozialarbeiterische Begleitung entstehen werden. Der Träger wird verpflichtet, bis Ende Januar einen Bericht zur Tätigkeit im Vorjahr vorzulegen. Nach Ablauf von 4 Jahren, spätestens aber für die Beratungen des Haushalts zum Ablauf der Projektzeit, legt die Verwaltung dem zuständigen Ausschuss eine Gesamtbewertung des Projektes vor. Der zuständige Ausschuss entscheidet dann über die Fortführung.

Begründung und begleitendes Vorgehen durch die Politik:
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Situationen in der Obdachlosenunterkunft an der Bahnstraße, die sowohl andere Bewohner*innen als auch die umliegenden Anwohner*innen massiv gestört, bedroht und in ihrem täglichen Leben
eingeschränkt haben. Der eingesetzte 24/7-Sicherheitsdienst konnte die Situation nur zeitweise entschärfen, trägt aber zu keiner nachhaltigen Lösung und Verbesserung der Lage bei. Die Aufwendungen für den Sicherheitsdienst belasten den städtischen Haushalt zudem massiv.
Aktuell besteht ein durch den Ausschuss für Soziales und Ordnung eingerichteter Arbeitskreis, der sich mit einer weitergehenden Lösung dieses Problems beschäftigen soll. Mitglieder dieses Arbeitskreises sind dabei in erster Linie die mit der Thematik beschäftigten Verwaltungsmitarbeitenden, Wohlfahrtsverbände, die LVR-Klinik und die Polizei. Dieser Arbeitskreis beschäftigt sich mit den akuten Lösungsstrategien zu den Einzelfällen. Parallel soll zeitnah, spätestens im Januar 2023, ein Arbeitskreis eingerichtet werden, der auch die Politik einbezieht und eine konzeptionelle Lösung zur Behebung der bestehenden Probleme erarbeiten soll.

Insoweit sind zur Unterstützung der drei haushaltswirksamen Anträge folgende Ziele für die Arbeit um den durch die Politik erweiterten Arbeitskreis zu verfolgen:

1. Der AK erarbeitet einen konkreten Vorschlag für eine menschenwürdige Unterbringung der obdachlosen Menschen.
2. Der AK erarbeitet ein Betreuungskonzept, welches Deeskalationsmaßnahmen für schwierige Personen beinhaltet. An diesem Punkt sollte die*der Sozialarbeiter*in bereits einbezogen werden.
3. Der AK erarbeitet einen Vorschlag für ein Vorgehen zur Reintegration von obdachlosen Menschen in Arbeit und Wohnungsmarkt. Die*der Sozialarbeiter*in muss an diesem Konzept mitwirken, da hier im Anschluss die Umsetzung angesiedelt ist.

Diese definierten Ziele für den Arbeitskreis beeinflussen das weitere Vorgehen mit den haushaltsrelevanten Anträgen. Unabhängig von weiteren Maßnahmen oder dem konzeptionellen Vorgehen mit dem Thema Obdachlosigkeit sind diese drei Maßnahmen aber bereits jetzt zu beauftragen, da

  • die aktuelle Unterbringungssituation, besonders für jede der betroffenen Personen, die nicht zur Eskalation beitragen, unwürdig ist.
  • es vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklungen potentiell mit einem großen Anstieg von Obdachlosigkeit zu rechnen ist, insbesondere von Familien mit Kindern.
  • vor dem Hintergrund der aktuellen Lage im Gebäudemanagement umgehend eine Lösung zur Unterbringung in neue Räumen gefunden werden muss.
  • eine enge Betreuung durch eine*n Sozialarbeiter*in nicht nur zur Deseskalation von schwierigen Fällen führen kann, sondern auch die Menschen unterstützt, damit sie schnell in neuen Wohnraum vermittelt werden können.