Anfrage zur Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes nach § 38 Absatz 3 LWG

Anfrage an den PUK:
Wann wird die Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes gemäß § 28 LWG NRW für die Städte Langenfeld (Rheinland) und Monheim am Rhein beauftragt werden? Bitte erläutern Sie das Verfahren dieser Fortschreibung. Wer entscheidet über die Notwendigkeit und den Zeitpunkt der Auftragsvergabe?

Begründung:
Aus den folgenden Gründen gehen wir davon aus, dass die Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes 2023 erfolgen müsste:
1. Die Gemeinden haben für ihr Gemeindegebiet nach § 38 LWG NRW ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Das Konzept war der zuständigen Behörde erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen und ist alle sechs Jahre fortzuschreiben.
2. Das bestehende Wasserversorgungskonzept prognostiziert bis 2030 einen spezifischen
Wasserverbrauch von 145 L/EW/d und einen Gesamtjahresbedarf von 5,44 Mio. m³. Jedoch ist gemäß dem Vortrag „Auswirkungen des Klimawandels auf das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim(27.01.2022) von Professor Treskatis diese prognostizierte langfristige Entwicklung bei der Bevölkerungsentwicklung und beim Wasserverbrauch bereits aktuell überschritten worden