Antrag von Grünen und BGL an den PUK: Locher Wiesen: Wasserführung und Vernässung Feuchtbiotop

trockens Bachbett

Gemeinsamer Antrag von Grünen und BGL an den PUK  am 01.09.22: 

Antrag:
A. Wasserführung Reusrather Bach

  1. Die Verwaltung wird nochmalig beauftragt, zur Herstellung einer permanenten Wasserführung sowie zur Herstellung naturnaher Abflüsse (vom Mittelwasser bis zum einjährigen Hochwasser, inkl. der notwendigen Überschwemmungsdynamik) die im Fachbeitrag herausgearbeiteten Lösungen auch bezüglich der dort als erforderlich angesehenen Volumenströme in Absprache mit der UWB umzusetzen.
    Die im vorliegenden Fachbeitrag des Umweltbüro Essen genannten Lösungen gehen für den Trockenwetterzufluss von einer Entnahme des Schichtenwassers in den Schächten RW215 und RW515 aus. Für das Ziel naturnaher Abflüsse soll eine Zuführung aus dem Überlauf des Regenklärbeckens erfolgen.
  2. Die in der Drucksache 17/936 aufgeführte „Lösung 1“ kann ergänzend in Betracht gezogen werden, wenn sichergestellt ist, dass es sich nicht um Grundwasser handelt.
  3. Die in der Drucksache 17/936 aufgeführte „Lösung 2“ kommt nicht zur Ausführung.


B. Vernässung Feuchtbiotop

  1. Die Verwaltung wird nochmalig beauftragt, parallel zur LANUV-Untersuchung, wie bereits in der Sondersitzung des Ausschusses am 23.06.22 beschlossen, eine Machbarkeitsprüfung zur Umsetzung der im Fachbeitrag dargestellten Lösungen zur dauerhaften Wiedervernässung des Feuchtbiotops durchzuführen.
    Die Machbarkeitsprüfung sollte neben einer aktuellen Vegetationsausprägung eine genauere Messung der Bodenverhältnisse im Bereich des Biotops und in der Umgebung der Beckenanlagen beinhalten, um eine qualifizierte Entscheidung zwischen den beiden vorgeschlagenen Lösungen (Spundwände/Tonabdichtung vs. Verrieselung) substantiell vorzubereiten.

Begründung:
Am 23.06.22 fasste der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
„Der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss beschließt die Wiederherstellung einer Einleitung von Wasser in den Reusrather Bach und die Erstellung einer Machbarkeitsprüfung zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Gutachten „Gewässer- und auenökologische Fachbeitrag Locher Wiesen“. Hierfür werden überplanmäßige Haushaltsmittel von EUR 30.000 eingestellt.
Das Feuchtbiotop soll mit Blick auf eine etwaige Wiedervernässung in die Machbarkeitsstudie aufgenommen werden.“


Die jetzt in der Drucksache 17/936 aufgeführten Lösungen für eine dauerhafte Wasserführung des Reusrather Baches entsprechen diesem Beschluss nicht, da die im Fachbeitrag des Umweltbüros vorgeschlagenen Lösungen nicht weiterverfolgt wurden, sondern verwaltungsseitig eigene Lösungen genannt werden. Eine Begründung dafür enthält die Vorlage nicht. Ebenso wenig enthält die Vorlage Aussagen dazu, ob mit den genannten Lösungsvarianten 1 und 2 die vom Gutachter für erforderlich gehalten Wassermengen bzw. Volumenströme erreicht werden können.

Grundsätzlich ist darüber hinaus die Entnahme von Grundwasser und die Einleitung in den Bachlauf sehr kritisch zu sehen. Das Grundwasserangebot soll nach Möglichkeit erhöht und nicht durch zusätzliche Entnahmen und Ableitungen verringert werden. Im Gutachten sind im Zusammenhang mit der Wasserzuführung zum Reusrather Bach keine Grundwasserentnahmen vorgesehen. Außerdem stünde in dem kleineren Versickerungsbecken über längere Zeiträume überhaupt kein Wasser zum Abpumpen zur Verfügung.

Zur Wiedervernässung des Feuchtbiotops enthält die Vorlage, abweichend vom Ausschussbeschluss, keine Betrachtung der vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen. Angesichts der Dringlichkeit, die durch die extreme Trockenheit noch verstärkt wird, ist dies so nicht zielführend.

Nicht zuletzt stellt sich die Frage, warum insgesamt der Expertise eines Gutachtens nicht gefolgt wird, die für immerhin ca. 14.000,- € (netto) von einem renommierten Fachbüro erstellt wurde.