Anfrage zu Verrohrung Wasserlauf am Ossenbruch

Anfrage:

Musste die Verrohrung des Wasserlaufes neben der Straße „Ossenbruch“ geprüft und genehmigt werden?
Wenn ja, welche Behörden waren hier zuständig und was ist das Prüfergebnis?
Konnte eine Beeinträchtigung des Wasserlaufes, der Krötenwanderung und der geschützten Biotope unterhalb der
Verrohrung durch diese Baumaßnahme ausgeschlossen werden?
Wenn nein, was ist der Grund für eine nicht erforderliche Prüfung, bzw. Genehmigung?

Begründung:

In dem Abschnitt des Wasserlaufes wandern die Kröten im Frühjahr Richtung Wasserburg. Möglicherweise
handelt es sich bei dem Wasserlauf um ein natürliches Fließgewässer, evtl. einen Quellbach, obwohl das
Gewässer nicht im https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.xhtml System gelistet ist. Ferner
verläuft das Gewässer im Anschluss an die Verrohrung durch das gesetzlich geschützte Biotop „Ossen
brucher Seifen“. Wegen der möglichen hohen Bedeutung des Wasserlaufes für die Natur besteht
Klärungsbedarf hinsichtlich einer erforderlichen Prüfung bzw. Genehmigung der Verrohrung zur
Vermeidung einer möglichen Verschlechterung.

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung hatte bis zum Eingang der Anfrage keine Kenntnis über den beschriebenen Sachverhalt.
Nach örtlicher Besichtigung, die eine Überdeckung des Grabens bestätigt hat, hat die
Verwaltung unverzüglich Kontakt zur zuständigen Unteren Wasserbehörde beim Kreis
Mettmann aufgenommen.
Die Beantwortung der Anfragen erfolgt zur Niederschrift. Sofern dies zeitlich nicht möglich ist, erfolgt die Antwort zur nächsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses.