Informationsverbot für Ratsmitglieder

Im Zusammenhang mit dem Reusrather Bebauungsplan-Verfahren Opladener Straße/Angerweg soll am 13. August eine Informationsveranstaltung stattfinden, zu der der Bürgermeister in die Reusrather Schützenhalle eingeladen hat. Im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen ist die Zahl der Teilnehmer auf fünfzig begrenzt und eine vorherige Anmeldung erforderlich. Um die Anliegen der Anwohner aus erster Hand zu erfahren, habe ich mich als Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Stadtrat ebenfalls angemeldet. Denn mit der Absage der sonst üblichen öffentlichen Bürgeranhörung zum Bebauungsplan vor einigen Wochen ist ja nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern die ausführliche Information über das Planverfahren genommen worden. Auch den Mitgliedern des Planungsausschusses hat damit die Möglichkeit gefehlt, die Einstellung der Anwohner zu diesem Vorhaben in der ganzen Breite von diesen selbst zu erfahren, wie es sonst in Bebauungsplan-Verfahren üblich ist. Kurz nach meiner Anmeldung wurde mir vom Bürgermeister mitgeteilt, dass er „keine Anmeldungen aus den Fraktionen annehmen“ wird. Im Folgenden mein Antwortschreiben:

Sehr geehrter Herr Schneider,
am Sonntagabend hatte ich mich und einen Fraktionskollegen zur geplanten Informationsveranstaltung Opladener Straße/Angerweg angemeldet. Wie ich in der Anmeldung bereits ausgeführt hatte, diente diese Anmeldung dazu, mich wegen der ausgefallenen öffentlichen Bürgeranhörung im Rahmen des B-Plan-Verfahrens über die Sichtweise der Anwohner zu informieren. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmal Ihrer Darstellung widersprechen, der Ausfall der Bürgeranhörung sei quasi zwangsläufig gewesen. Wenn dem so wäre, ist auch die jetzt geplante Veranstaltung nicht vertretbar, denn die äußeren Umstände sind nicht anders – schon gar nicht besser – als im Juni. Es kann auch nicht die Rede davon sein, dass – wie Sie es ausdrücken – eine Großveranstaltung angestanden hätte. Der Begriff der „Großveranstaltung“ ist im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen eindeutig definiert und Bürgeranhörungen mit erfahrungsgemäß weniger als 50 Teilnehmenden gehören mit Sicherheit nicht dazu.

Um auf die jetzt anstehende Infoveranstaltung zurück zu kommen, möchte ich ganz klar zum Ausdruck bringen, dass ich mich nicht gegen eine Begrenzung auf 50 Personen oder gegen die angeforderte Anmeldung ausspreche. Ich hätte auch kein Problem damit, für die Teilnahme eine Absage zu bekommen, wenn sich bereits jetzt oder bis zum Beginn am Donnerstag 50 Anwohner angemeldet hätten. Dies ist aber ganz offensichtlich nicht der Fall, denn Sie beziehen sich ja lediglich auf eine willkürlich in den Raum gestellte Zahl möglicher Teilnehmer.

Damit widerspricht Ihr Versuch, Mandatsträger vom Besuch der Infoveranstaltung auszuschließen, ganz eindeutig dem Sinn und Zweck dieses Anmeldeverfahrens als Mittel, die Einhaltung der festgelegten Teilnehmerzahl sicherzustellen. Etwaige andere rechtliche Grundlagen für dieses Teilnahmeverbot sehe ich nicht. Stattdessen behindern Sie mich und andere unter dem Deckmantel des Corona Schutzes ganz konkret an der verantwortlichen Ausübung eines Ratsmandats.

Schlussendlich halte ich dies für einen einmaligen und unglaublichen Vorgang. Ich behalte mir deshalb sowohl die Veröffentlichung dieses Schreibens wie insbesondere das Einlegen rechtlicher Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Herweg