Antrag zur Wiedereinführung der Straßenreinigungsgebühren

Antrag:
1. Für das Produkt 12.02.01 Straßenreinigung wird in der mittelfristigen Finanzplanung der Deckungsbedarf ab 2025 und Folgende um 500.000 €/Jahr gemindert.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzbarkeit einer Gebührenerhebung nach KAG für die vom Betriebshof durchgeführte maschinelle Reinigung von Straßen, Straßenabschnitten und Plätzen im Langenfelder Stadtgebiet zu prüfen. Nach Möglichkeit legt sie in der ersten Jahreshälfte 2024 das Ergebnis der Prüfung mit einem Vorschlag zur Gebührengestaltung vor.
3. Alternativ unterbreitet sie Vorschläge für eine entsprechende Kostenreduktion durch eine deutliche Einschränkung des bisherigen Reinigungsumfangs.
4. Um diesen Antrag fundiert beraten zu können, wird die Verwaltung gebeten, vor der Antragsberatung folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
– In welchen Straßen-, Straßenabschnitten und auf welchen Plätzen wird eine maschinelle Reinigung durchgeführt?
– Nach welchen Kriterien wurde dieser Reinigungsumfang ausgewählt?
– Wie stellt sich nach KAG der rechtliche Aspekt dieser kostenlosen Dienstleistung für einen eingeschränkten Kreis von Anliegern dar?

Begründung:
Aktuell führt der Betriebshof auf einer Strecke von 75 km eine maschinelle Straßenreinigung im Langenfelder Stadtgebiet durch. Diese Reinigung ist für die betreffenden Anlieger kostenlos und schlägt sich im Haushalt mit einem Planaufwand von über 1,1 Mio Euro für 2024 nieder. Das Ergebnis für 2021 lag bei Aufwendungen in Höhe von ca. 891.000 €.
Bei anderen Gebühren, die von Nutznießern eines städtischen Leistungsangebots erhoben werden (Kita’s, Musikschule, VHS etc.), erfolgen regelmäßige Gebührenanpassungen aufgrund gestiegener Kosten. Bei der Straßenreinigung, die einem stark eingeschränkten Kreis von Bürgerinnen und Bürgern in ihrer Eigenschaft als Anlieger einiger öffentlicher Straßen zugutekommt, wird dagegen überhaupt keine Gebühr erhoben. Die Kosten – und zwar nicht unerhebliche – werden stattdessen über den städtischen Haushalt von der Allgemeinheit getragen. Auch rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit scheinen angebracht zu sein.

Ergebnis: Der Bürgermeister war dem Ansinnen positiv gesinnt und hat versprochen dies in 2024 mal genauer auszuarbeiten.