Anfrage zur Ratssitzung am 06.12.22 : Einsatz Wärmegewinnung

Anfrage:
1. Ist die vorhandene BHKW-Anlage Am Brückentor auch für den Einsatz von Gas mit einem höheren Wasserstoffanteil bzw. für den Einsatz von reinem Wasserstoff geeignet bzw. umrüstbar?
2. Werden in allen städtischerseits mit Gas versorgten Sportstätten die Duschen mit einer Abschaltautomatik betrieben? Falls nein, in welchen nicht?
3. Erfolgt in allen städtischerseits mit Gas versorgten Sportstätten die Erzeugung von Warmwasser durch Durchlauferhitzer? Falls nein, in welchen nicht?
4. Im Haushaltsentwurf 2023 sind für dieses Haushaltsjahr bzw. in der mittelfristigen Planung bis 2025 nicht unerhebliche Beträge für die Erneuerung einer ganzen Reihe von Heizungsanlagen enthalten. Darunter allein die Erneuerung der Heizungsanlage im Rathaus mit Kosten in Höhe von 500 T € in den Jahren 2024 und 2025. In welcher Form wird bei den in den Haushaltsentwurf eingestellten Maßnahmen der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand nach § 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 20.07.22 entsprochen? Konkret: Welche Formen der Wärmegewinnung aus erneuerbaren Quellen bzw. welche ggf. dazu notwendigen erneuerbaren Stromquellen, etwa aus PV-Anlagen, werden dabei zum Einsatz kommen?