Gemeinschaftsantrag: Schwammstadtprinzip und Beantragung von Fördermitteln

Antrag von Bündnis90/Die Grünen und FDP: Schwammstadt Projekte:
1. Die Verwaltung erstellt eine Prioritätenliste mit mindestens drei Vorhaben zur Verfolgung des Schwammstadtprinzips zur Versickerung, Zurückhaltung und Speicherung von Niederschlagwasser vor Ort und/oder zur Entsiegelung.
2. Die Verwaltung prüft und nutzt nach Möglichkeit die Beantragung von Fördermitteln der Förderinitiative Klimaanpassung.Kommunen.NRW des Umweltministeriums im Rahmen der europäischen Regionalförderung (Zweite Einreichrunde 01.04.2024 bis 31.07.2024 / Förderquote bis zu 90%).

Begründung:
1. Das aktualisierte Wasserversorgungskonzept der Stadt Langenfeld hat Auswirkungen des Klimawandels auf die öffentliche Wasserversorgung festgestellt. Deshalb ist es notwendig, das Niederschlagswasser zurückzuhalten und die Grundwasserneubildung, vorrangig im Trinkwasserschutzgebiet des urbanen Raumes, zu verbessern. Hierzu trägt die Anwendung des Schwammstadtprinzips bei.
2. Die Klimaanpassungsstrategie identifiziert die notwendige Handlungsmöglichkeit „Förderung des Schwammstadtprinzips“ im Zusammenhang mit sonstigen Maßnahmen im Straßenraum (Baumpflanzung, Leitungsverlegung, Instantsetzung, Erneuerung). Ferner wird der Rückbau von versiegelten Flächen im Zusammenhang mit Hochwasserschutz (W2, S. 50) und Stadtklima (F2, S. 29) im öffentlichen Raum und insbesondere auf städtischen Flächen (F1, S. 25) für notwendig erachtet.
3. In Folge des Starkregenereignisses 2021 hat der Planungsausschuss die Erstellung eines Programms für städtische Flächen zur Entsiegelung und zur Umgestaltung als Retentionsraum beschlossen (s. Niederschrift zum Sonder-PUK 26.08.2021, S. 16 Beschlüsse unter Punkt 4).