Antrag für den HaFi: Maßnahmenplanung Klimaschutz ab 2023

Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Maßnahmen aus der DS 17/951/1, „Maßnahmenplanung Klimaschutz ab 2023“, vorrangig in das Jahresarbeitsprogramm des FB 5 für 2023 aufzunehmen:

Klimafolgenanpassung
2.7 Förderung des Einsatzes dezentraler Regenwasserspeicherung (S. 2)
2.8 Grünflächensatzung (S. 2)
2.9.2 Klimaschutz im Rahmen von Erschließungsverträgen (S. 3)
Klimafreundliche Mobilität
3.4 Ergänzung: Verbesserung ÖPNV durch ÖPNV-Gutachten (Ausschussbeschluss) (S. 4)
3.6.6 Fuhrpark der Stadt außerhalb der Dienstzeiten als Carsharing (S. 5)
3.6.7 Ladestruktur für Mitarbeiter (S. 5)
3.6.9 EFH mit PV-Anlagen + Wallbox; Ergänzung: MFH wo möglich (S. 5)
Erneuerbare Energien
4.4.2 Prüfung der potentiellen PV-Nutzung auf städt. Liegenschaften (S. 6)
4.4.3 Raum für Windenergieanlagen (S. 7)
4.4.5 Erneuerbare Energie an den Liegenschaften der Stadt Langenfeld (S. 7)
4.4.7 Solarpanels auf den Dachflächen des Betriebshofes (S. 7)
Neu 4.4.8 Energetische Sanierung städtischer Liegenschaften (S. 7)

Begründung:
Aufgrund der fortgeschrittenen Erderwärmung, bei der das 1,5-Grad-Ziel nur noch mit großen Anstrengungen erreichbar ist, sollten Maßnahmen Vorrang haben, die ganz konkret Energie einsparen, den Anteil Erneuerbarer Energien erhöhen und den Einsatz fossiler Energien verringern.