Antrag:
1. Für das Haushaltsjahr 2025 werden 50.000 € Planungskosten für die Freilegung des Immigrather Baches zwischen Kaisersbusch und Bahnlinie sowie die Ausbildung einer Retentionsfläche im Bereich des Bebauungsplans I-34 eingestellt.
2. Für das Haushaltsjahr 2026 werden 300.000 € zur Umsetzung der Maßnahme eingestellt.
3. Planung und Umsetzung der Retentionsfläche erfolgen zunächst dergestalt, dass sie einer späteren, endgültigen Gestaltung/Modulierung im Rahmen der Umsetzung eines neuen B-Plans „Neumann & Büren“ nicht entgegenstehen.
4. Die Haushaltsmittel werden nicht zusätzlich in den Haushalt eingestellt, sondern stehen durch Umwidmung bereits eingestellter Mittel, in Gestalt
a) für eine neuerliche Umwandlung der Flutmulde Kaisersbusch, 288.000 € (von 2025 verschieben nach 2028ff), sowie
b) Mittel für kontinuierliche Projekte, 120.000 € für 2026, zur Verfügung.
Im Ergebnis 2025: + 238.000€, // 2026: – 180.000€ [Produkt 11.02.02, Maßnahme 530-0251]
Begründung:
Die Freilegung des Immigrather Baches zwischen Kaisersbusch und Bahnlinie ist im Hochwasser- und Starkregenkonzept mit hoher Priorität und hoher Wirkung angegeben. Es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, warum die Lösungsansätze dieser Problematik nicht weiter gediehen sind. Ein Abwarten der weiteren Entwicklung des Projekts „Neumann & Büren“ wird der Dringlichkeit des Hochwasserschutzes nicht gerecht.
Eine Renaturierung des Gladbachs mit einer Führung durch die Flutmulde ist zwar grundsätzlich wünschenswert, leistet aber keinen zusätzlichen Effekt für den Hochwasserschutz und ist deshalb nicht prioritär. Die Mittel für kontinuierliche Projekte zum Hochwasserschutz sind bisher mit keinen konkreten Umsetzungsplanungen hinterlegt.