Grüner Ratsantrag: Zukunft der Parkraumbewirtschaftung

Antrag:
1. Der Rat beschließt, dass die Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH (SEG) die Parkraumbewirtschaftung vollumfänglich in eigener Regie weiterführt.
2. Zur Durchführung dieser Aufgabe stellt die SEG dass dafür notwendige Personal ein. Die Geschäftsführung der SEG legt dazu der Gesellschafterversammlung ein Personalkonzept zur Beschlussfassung vor.
3. Der Rat beschließt, dass die zur Bewirtschaftung notwendigen technischen Anlagen, soweit notwendig, erneuert und modernisiert werden. Auch dazu wird der Gesellschafterversammlung seitens der Geschäftsführung ein Konzept zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Konzept enthält Varianten der technischen Ausgestaltung und der jeweiligen Kosten.
4. Der Rat beschließt, dass die Kosten des laufenden Betriebs und der Maßnahmen unter Pkt. 2. und Pkt. 3. durch eine Erhöhung der Parkgebühren gedeckt werden. Die Höhe der Parkgebühren wird unter dieser Vorgabe von der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der Geschäftsführung festgelegt. Ein Zuschuss aus dem städtischen Haushalt zur Finanzierung der Parkraumbewirtschaftung wird ausgeschlossen.
5. Der Rat weist die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der SEG an, sich in der Gesellschafterversammlung an die Beschlussfassung des Rates entsprechend der o.a. Beschlüsse Pkt. 1. – Pkt. 4. zu halten und keine anderslautenden Beschlüsse zu fassen.

Begründung:
In seiner Sitzung am 07. Dezember 2021 hat der Rat das Mobilitätskonzept der Stadt Langenfeld mit seinen kurz-, mittel- und langfristigen Zielen beschlossen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, zukünftige Maßnahmen und Projekte zur Erreichung der Ziele des Mobilitätskonzeptes an dessen Leitbild und Leitprojekten zu messen.
Als Ziele im Zusammenhang mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) wurde damit auch eine jährliche, 1-prozentige Reduktion des öffentlichen Parkflächenangebotes beschlossen. Dazu wird ein digitales und gesamtstädtisches Parkraummanagement als notwendig angesehen.
Eine solche gesamtstädtische Parkraumbewirtschaftung kann es nur geben, wenn alle Parkflächen einheitlich und aus einer Hand bewirtschaftet werden. Zur Umsetzung städtischer Ziele im Rahmen des Mobilitätskonzeptes kann dies nur in einer Regie durch die Stadt Langenfeld selbst gelingen. Ansonsten konterkariert der Rat der Stadt Langenfeld seinen eigenen Beschluss aus 2021 mit dem Ziel einer Mobilitätswende.
Um eine fortdauernde Subventionierung des MIV durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt in die Parkraumbewirtschaftung zu verhindern, müssen alle Kosten dieser Bewirtschaftung über die einzunehmenden Parkgebühren gedeckt sein. Dies betrifft sowohl die Kosten der Installation, Wartung und Erneuerung aller technischen Anlagen wie auch die im Rahmen der Bewirtschaftung anfallenden Personalkosten. Bei Letzteren sollte endlich die Praxis beendet werden, Rathaus-Mitarbeiter:innen mit originär anderen Aufgaben in der Kernverwaltung quasi “nebenberuflich” für Tätigkeiten in der Parkraumbewirtschaftung der SEG einzusetzen. Eine technisch moderne Bewirtschaftung ist nur durch fachlich geeignetes Personal der SEG selbst auf Dauer zu leisten.