Haushalt 2021 – Anträge für den Schulausschuss

Zur Beratung des Haushaltes 2021 haben Bündnis90/DIE GRÜNEN folgende Änderungsvorschläge:

1.
+20.000€ (03.01.01) Bereitstellung von Eigenmitteln für die Förderung von IT-Administration (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 – Administration) für Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Begründung:
aus der Förderung von IT-Administration (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungs-vereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 – Administration) für Schulen in Nordrhein-Westfalen können Mittel beantragt werden.
https://bass.schul-welt.de/19330.htm
Der Stadt Langenfeld stehen ca. 200.000€ zur Verfügung. Um die Mittel beantragen zu können, muss auch ein Eigenanteil von 10% erbracht werden. Dieser muss im Haushalt bereitgestellt werden. Es können nicht nur eigenes Personal, sondern auch externes Personal bezuschusst werden. Diese wichtige Unterstützung des Bundes sollten wir nutzen.

2.
+15.000€ (03.01.01 Zeile 13) Erhöhung der Mitteln für die Schulakademie.

Begründung:
Hier müssen dieses Jahr mehr Mittel für die Fortbildung der Lehrkräfte auf dem Gebiet des digitalen Unterrichts bereitgestellt werden. Die Bereitstellung der iPads für die Schulen bedarf einer intensiveren Begleitung der Lehrkräfte, die wir auch auf kommunaler Ebene sicherstellen sollten.

3.
+20.000€ (03.01.01 Zeile 13) Bereitstellung von Mitteln für die Qualitätsoffensive. Zukünftig als jährlich wiederkehrender Posten

Begründung:
Dieses sehr erfolgreiche Programm sollte weiter fortgeführt werden. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass sich viele gute Projekte in den Schulen mit diesen Mitteln etablieren konnten. Durch eine Verstetigung der Zuschüsse haben die Schulen Planungssicherheit  und können auch längerfristige Projekte planen.

4.
+100.000€ (03.01.02) Baumaßnahmen OGS (Finanzplan) Planungskosten für Erweiterungsbauten der OGS an weiteren Standorten (s. Prioritätenliste von Juli 2019)

Begründung:

Um die Umsetzung der dringend notwendigen Erweiterung an diesen beiden Standorten zu forcieren, sollen die Planungen in diesem Jahr auf jeden Fall beginnen. Falls einer der beiden Standorte leichter zu realisieren ist, sollte dieser vorgezogen werden. Die Bereitstellung von Containern als Übergangslösung darf nicht dazu führen, dass die Umsetzungen von Baumaßnahmen auf die lange Bank geschoben werden. Die entsprechenden Finanzmittel sind dann für die Haushalte 2022/2023  bereitzustellen.

5.
+50.000€ (03.01.02 Zeile 13) Bereitstellung von Mitteln für Umbaumaßnahmen OGS (Raumakustische Maßnahmen)

Begründung:

Am Standort Götscher Weg sind noch keine Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt worden. Diese müssen dieses Jahr endlich zum Zuge kommen. Das Brandschutzgutachten darf nicht jahrelang als Hinderungsgrund dieser Maßnahmen vorgeschoben werden.