CO-Pipeline

Grüne unterstützen Bürgerinnen und Bürger
im Kampf gegen die CO-Pipeline

Die Grünen setzen sich auf Stadt- Kreis- und Landesebene für den Baustopp der Kohlenmonoxid-Leitung des Bayer-Konzerns quer durch den Kreis Mettmann ein. Wir verurteilen, dass aus rein privatwirtschaftlichem Interesse im Kreis Mettmann ca. 143.000 Menschen unnötig Gefahren ausgesetzt werden.

Pipeline-Korridor in Langenfeld

Die zehn wichtigsten Kritikpunkte an der geplanten Pipeline:

  1. Warum entspricht die Leitung nicht den Standards des Leitungsbaus wie er in den Niederlanden üblich ist? Dort werden Kohlenmonoxidleitungen tiefer verlegt und in Betonrohren zusätzlich gesichert. Außerdem wurde dort ein größerer Abstand zur Wohnbebauung festgelegt. Warum werden deutsche Bürger einem höheren Risiko ausgesetzt?
  2. Es gibt immer wieder Beschädigungen von Pipelines durch Bagger oder andere Baufahrzeuge. Dieses Risiko ist auch bei der CO-Pipeline nicht ausgeschlossen. Die geringe Verlegungstiefe erhöht die Gefahr einer Beschädigung.
  3. Warum wurde die Gemeinwohlabwägung im Landtag nicht gewissenhafter vorgenommen? Statt die Enteignung der Eigentümer an der Trasse sorgfältig zu überlegen und deren Nachteile / Beeinträchtigungen den Vorteilen gegenüber zu stellen, wurde das Gesetz über die Enteignung ohne Debatte durchgewunken. Das Rohrleitungsgesetz bleibt hinter den Anforderungen zurück, die das Bundesverfassungsgericht für Enteignungsgesetze aus Art. 14 Abs. 1 und 3 GG aufgestellt hat. Dem Gesetz liegt keine abwägende Bewertung der widerstreitenden Interessen und Belange zugrunde. Die gebotene enteignungsrechtliche Gesamtabwägung hat weder der Gesetzgeber selbst vorgenommen noch hat er in dem Gesetz Vorgaben für eine sachgerechte Bewertung der widerstreitenden Interessen durch die Verwaltung formuliert. Weil das Gesetz somit die Grundrechte der von der Rohrleitung betroffenen Grundstückseigentümer aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt, ist es nach unserer Auffassung verfassungswidrig und nichtig.
  4. Warum sollen die Anlieger im Kreis Mettmann ein erhöhtes Risiko für ihre Gesundheit hinnehmen? Es ist nicht gelungen darzustellen, dass die Leitung von einem allgemeinen Vorteil für die Region ist. Die Erfahrungen der Vergangenheit lehren, dass die Gewinnausschüttung meist wichtiger war als die Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Region. Die Bayer AG könnte durchaus auch 2 Kohlenmonoxidanlagen an beiden Standorten betreiben. Die Pipeline ist nur die kostengünstigere Problemlösung. Man hat es geschickt verstanden, den eigenen betriebswirtschaftlichen Vorteil hinter dem Umweltargument [die Nutzung von Kohlendioxidabgasen in Dormagen für die Kohlenmonoxidherstellung] zu verbergen. Letztlich geht es um die Vermeidung von Investitionskosten am Standort Krefeld-Uerdingen.

    Verlauf der CO-Pipeline in Langenfeld

    Verlauf der CO-Pipeline in Langenfeld

  5. Worin besteht der Nutzen der Leitung für die Allgemeinheit? Bisher hat sich der Sachverhalt so dargestellt, dass die Bayer AG keine Arbeitsplatzgarantien geben will, sondern nur sehr allgemein davon redet, die Pipeline liefere einen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze. Am Ende wird man bei Entlassungen davon reden, dass diese ohne die Pipeline noch viel umfangreicher hätten sein müssen.
  6. Warum gibt es keinen Alarmplan für den Fall eines Unfalls? Bisher wurde nur angekündigt, dass ein solcher Plan eines Tages erstellt werden soll, die Feuerwehren des Kreises Mettmann sehen sich momentan ohnmächtig im Falle eines Unfalls. Die Firma Bayer sieht einen Unfall als so unwahrscheinlich an, dass sie glaubt kaum Vorsorge treffen zu müssen. Anders ausgedrückt: das Szenario eines Unfalls würde offenkundig machen, dass eine echte Vorsorge (Notfallplätze in Krankenhäusern / Beatmungsgeräte in großer Zahl; Spezialeinsatzmaschinen der Feuerwehr usw.) unmöglich ist.
  7. Warum wurden die Bauarbeiten begonnen, bevor eine Betriebsgenehmigung für die Pipeline vorliegt? Es wird so ein Vollzugszwang geschaffen. Wenn die Leitung schon verlegt wurde, sollte sie auch genutzt werden. Die Bezirksregierung hat sich bislang ohnehin mehr als Kompagnon der Bayer AG entpuppt denn als neutrale Genehmigungsbehörde.
  8. Die Pipeline überschreitet die gesetzlichen Vorgaben, wird behauptet. Tatsächlich gab es bisher keine speziellen Vorgaben für Kohlenmonoxidleitungen, es wurden daher allgemeine Vorschriften für Gas- und Chemieleitungen zugrunde gelegt, die den besonderen Gefahren dieses Gases nicht gerecht werden. Daher kann die Erfüllung von unzulänglichen gesetzlichen Vorschriften nicht beruhigen. Kohlenmonoxid ist ein Gas, das deutlich gefährlicher ist als alle anderen, derzeit in Fernleitungen und in der Technischen Regel für Fernleitungen (TRFL) vorgesehenen Gase. CO ist nicht nur brennbar und hochgradig giftig, sondern vor allem für den Menschen sensorisch nicht wahrnehmbar, da geruch-, farb- und geschmacklos. Bereits sehr geringe Konzentrationen führen zu ernsthaften Gesundheitsschäden (ab 150 ppm) oder zum Tode (ab 400 ppm). Deshalb ist es wegen der Lage der CO-Pipeline in besiedelten Gebieten absolut notwendig, bereits kleinste Lecks zuverlässig erkennen zu können. Das ist bei der Pipeline der Bayer AG nicht gewährleistet.
  9. Das Synergieargument ist entfallen. Dem Landtag wurde der Pipelinebau damit „verkauft”, dass die CO-Leitung in einem Aufwasch mit einer Propylenleitung verlegt werden solle. So könne der Eingriff in die Natur gering gehalten werden. Mittlerweile hat sich die Planung zur Propylenleitung zerschlagen, womit auch die Linienführung für die 67 km weite rechtsrheinische Strecke entfallen ist. Die Geschäftsgrundlage der damaligen Entscheidung ist somit heute nicht mehr existent.
  10. Es gibt eine Möglichkeit, die Gefahren der Kohlenstoffmonoxidleitung zu entschärfen, aber diesen Weg will Bayer nicht beschreiten. Er besteht in der Beimengung von Wasserstoff oder anderen Gasen. Das neu entstandene Gemisch wäre bedeutend unproblematischer. Aber es entstehen Kosten am Anfang, wenn andere Stoffe hinzugefügt werden, und am Ende, wenn die Stoffe wieder abgetrennt werden müssen. Bayer behauptet diesen Weg geprüft und wegen seiner technischen Probleme verworfen zu haben. Genaueres hört man nicht vom Konzern. Man wird vermuten dürfen, dass es hier mehr um ein wirtschaftliches Problem geht. Die technischen Prozesse der Vermengung und Trennung verteuern die Produktion. Warum soll man hier so viel Geld aufwenden, wenn man von den Genehmigungsbehörden schon grünes Licht für den Problemstoff Kohlenmonoxid erhalten hat.