Anfrage zum PUK: Baumassnahme Aktivstall in Berghausen

bitte lassen Sie in der nächsten Ausschuss-Sitzung am 19.05.2022 folgende Anfrage unserer Fraktion zur Baumaßnahme Aktivstall Mannheims in Berghausen beantworten:

1. In welchem Maß wurde die Grundwasserneubildung durch die Baumaßnahme beeinträchtigt? Wieviel Fläche wurde durch diese Baumaßnahme versiegelt, teilversiegelt, bzw. verdichtet?
2. Wurde diese Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung ausgeglichen, bzw. ersetzt? Falls ja, bitten wir um Darstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
3. Wie wird sichergestellt, dass eine Beeinträchtigung der Grundwasserqualität vermieden wird?
4. Den Mitgliedern des PUK-Ausschusses sollen bitte alle Unterlagen zur Genehmigung der Errichtung des Aktivstalls Mannheims in Berghausen zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:
Da die Verantwortlichkeit für die Trinkwasserversorgung bei den Kommunen liegt (LWG § 38 (08.07.2016)), müssen die Ratsmitglieder über Maßnahmen, die für die die Trinkwasserversorgung relevant sind, informiert sein. Aus folgenden Gründen ist die Errichtung des Aktivstalls Mannheims relevant für Grundwasserneubildung und Grundwasserqualität und damit auch für die Trinkwasserversorgung Langenfelds und Monheims:
Die Aktivstall-Anlage liegt im TWSG, Schutzzone IIIA.
Die beanspruchte Fläche liegt in einem Gebiet, dass in der Karte „aktuellen Grundwasser-Neubildungsrate (L/(s*km²)“ als „wichtigste Flächen für die aktuelle Grundwasserneubildung“ bezeichnet wird (s. Niederschrift des PUK Ausschusses vom 27.01.2022 (10.02.2022)).
In dem Vortrag von Prof. Treskatis am 27.01.2022 wurde der PUK Ausschuss darüber informiert, dass „Grundwasserneubildung aus dem immer weniger werdenden Niederschlägen und der geringeren Versickerung (…) in einzelnen Jahren nicht mehr ausreicht.“ (Seite 31).