GRÜNE begrüßen Pipeline-Urteil 29.08.1426.12.15 Die bündnisgrüne Fraktion im Mettmanner Kreistag freut sich über das ablehnende Urteil des OVG Münster zur CO-Pipeline. Das Gericht hat das Rohrleitungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht endgültig entscheiden. Die GRÜNEN sehen sich damit in ihrer jahrelangen Kritik gegenüber der Kohlenmonoxid-Leitung bestätigt und danken der Bürgerinitiative und den vielen Bürgerinnen und Bürgern im Kreis für die hervorragende inhaltliche und öffentlichkeitswirksame Arbeit gegen die Inbetriebnahme der Pipeline. Nun erwarten die GRÜNEN das Aus der Pipeline durch die oberste Gerichtsinstanz in Karlsruhe. Diese Entscheidung wird sich über Jahre hinziehen.